Sperrung eines Teilbereiches der „Trierer Straße“ (L 20) anlässlich der Kirmes in Hallschlag
Anlässlich der Kirmes wird die „Trierer Straße“ im Teilbereich zwischen den Einmündungen der Straße „Zur Kehr“ (K 81) und der „Rosenstraße“ am Sonntag, den 28. Mai 2017, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr, gesperrt.
Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs erfolgt über die Straße „Zur Kehr“ (K 81) und die „Rosenstraße“.
Für diesen Zeitraum gilt folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
„Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 StVO“
Wir bitten um gefällige Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll
- Straßenverkehrsbehörde -